Montag, 9. Mai 2016

Österreicher verklagt Louis Vuitton

Credit: Felix Vratny

Drei Jahre ist es jetzt her, dass der österreichische Goldschmied Andreas Eberharter eine seiner AND_i-Masken überraschend in einer Kampagne von Louis Vuitton wiederfand.

Grundsätzlich nichts Ungewöhnliches, wo doch schon Stars wie Lady Gaga, Milla Jovovich oder Kesha seine Kreationen trugen. In diesem Fall hatte der heute 45-jährige Tiroler jedoch nichts davon gewusst.

Für die Verwendung des im Jahr 2012 von handmodellierte Einzelstück hätte das französische Luxushaus die Zustimmung von Eberharter gebraucht und ihm außerdem eine Leihgebühr zahlen müssen. Dies wollte der kreative Österreicher nicht auf sich sitzen lassen und ging vor Gericht.

Jetzt ist ein Ergebnis in Sicht: In frühestens sechs Wochen soll nun eine Entscheidung in dem Rechtsstreit fallen. Beide Parteien wurden vom Landesgericht Köln vorerst zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.

Credit: Felix Vratny
Dennoch soll kein Zweifel bestehen: "Das Gericht erklärte in der mündlichen Verhandlung in aller Deutlichkeit, dass der vorliegenden schöpferischen Leistung von Herrn Eberharter der urheberrechtlich gewährte Schutz zukommt und dass die Nutzung der Maske durch die Werbung von Louis Vuitton eine Urheberrechtsverletzung darstellt", so Eberharters Anwalt Philip Jakober, der außerdem erklärt: "Der aktuelle Beschluss ändert an dieser Meinung des Gerichts nichts."

Auch der Designer selbst ist zuversichtlich: "Ich bin weiterhin sehr optimistisch, dass wir das Verfahren gewinnen."

In etwa sechs Wochen werden wir mehr wissen.

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